Ende der Tarifeinheit?


Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht forden Parteien, Arbeitgeber und die Gewerkschaften des DGB in seltener Einigkeit eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit in den Betrieben. Tarifeinheit bedeutet, daß in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gilt, während das, was das Gericht jetzt zugelassen hat, bedeutet, daß sogenannte Spartengewerkschaften durchaus abweichende Tarifverträge aushandeln können, die dann nur für bestimmte Berufsgruppen gelten.

Ein prominentes Beispiel der letzten Zeit ist die Gewerkschaft der Lokführer (GdL), die in Konkurrenz zur Transnet steht, die vor einigen Jahren ins Gerede kam, weil sie die Börsenpläne des Bahnchefs Mehdorn unterstützt hatte und dafür möglicherweise bei Tarifverhandlungen mit einem guten Abschluß belohnt wurde, während die Gehaltsforderungen der Lokführer durch die Bahn monatelang bekämpft wurden.

Insbesondere Arbeitgeber in Konzernen, in denen es ein Nebeneinander verschiedener Berrufe gibt, fürchten nun ebenfalls mit verschiedenen Gewerkschaften konfrontiert zu werden wie die Bahn-AG. Gründet sich nun jede Berufsgruppe eine eigene Gewerkschaft, die versucht, die Interessen ihrer Mitglieder durchzusetzen, so fürchten die Arbeitgeber, müßten ständig Tarifverhandlungen geführt werden und es könnten gar ständig irgendwelche Betriebesteile gerade bestreikt werden.

Diese öffentlich vorgetragene Befürchtung beinhaltet allerdings auch eine gehörige Portion Dramatisierung und Übertreibung. Noch immer gibt es bereits Gesetze, die die Koalitionsfähigkeit von Gewerkschaften regeln. Um als Gewerkschaft Tarifverhandlungen führen zu können, müssen Gewerkschaften überhaupt tariffähig sein. Das bedeutet, daß sie einen entsprechenden Verhandlungsdruck aufbauen können. Bei den Zusammenschlüssen der Lokführer oder der Piloten kommt es zum Beispiel gar nicht so sehr darauf an, daß es überwältigend viele Mitglieder sind, sondern daß sie in der Lage sind, ihre Forderungen durchzusetzen, weil sie an entscheidenden Schlüsselpositionen sitzen. Aus diesem Grund ist diese Spartengewerkschaft tariffähig, denn zum Beispiel kann ein Pilotenstreik den ganzen Flugverkehr lahmlegen.

Andere Berufsgruppen werden wohlweislich in großen Gewerkscharften organisiert bleiben, weil sie nur so die entsprechende Drohkulisse und den entsprechenden Druck über die Gewerkschaften aufbauen können, um ihre Forderungen gegen die Arbeitgeberseite durchsetzen zu können.Hier sollten sich auch die DGB-Gewerkschaften ein wenig mehr zutrauen anstatt jetzt die Politik zu drängen, hier verbindliche Entscheidungen zu treffen.

Wenngleich auch die DGB-Gewerkschaften unter dem Druck der Spartengewerkschaften oder auch der christlichen Gewerkschaften stehen, sollten sie nicht der Versuchung erliegen, über die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung oder gar einer grundgesetzlichen Regelung sich die Konkurrenz vom Hals schaffen zu wollen. Denn der Schuß könnte auch nach hinten losgehen, wenn nämlich die DGB-Gewerkschaften wegen der gesetzlich oder grundgesetzlichen festgeschriebenen Tarifeinheit dann keinen Fuß mehr in bestimmte Betriebe bekommen, die einen Haustarifvertrag mit einer konkurrierenden Gewerkschaft abgeschlossen haben. Eine sinnvollere Strategie könnte es statt dessen sein zu versuchen, möglichst viele Spartengewerkschaften unter dem Dach des DGB zu versammeln.

Tarifeinheit ins Grundgesetz?

Noch weiter gehen die Forderungen, das Grundgesetz zu ändern, um die Tarifeinheit zu ermöglichen und durchzusetzen. Hierfür zeichnet sich inzwischen auch die Bereitschaft unter CDU/CSU und SPD ab, eine solche Regelung mit der notwendigen Mehrheit durchzusetzen. Nachdem nun die unsägliche »Schuldenbremse« ins Grundgesetz geschrieben wurde, soll der nächste tagespolitische Punkt über das Grundgesetz geregelt werden.

Was bereits bei der »Schuldenbremse« falsch war, wird bei der Tarifeinheit nicht besser. Es droht zu einer echten Unsitte zu werden, tagespolitische Themen sogleich im Grundgesetz festzuzurren, damit keine künftige Regierungen hieran irgendwelche Änderungen vornehmen kann, denn die notwendigen Zweidrittelmehrheiten zur Änderung des Grundgesetzes werden so leicht nicht wieder zustandekommen, wenn eine Gruppierung im Parlament kein Interesse daran hat, einen Tatbestand wieder aus dem Grundgesetz zu beseitigen. Sollte sich die Tarifeinheit als Vorteil für die Arbeitgeber herausstellen und SPD und Grüne zu dem Schluß kommen, daß man das besser wieder ändern sollten, können sie bis zum Sanktnimmerleinstag warten, bis CDU/CSU und FDP bereit sein werden, diese Entscheidung wieder aus dem Grundgesetz zu streichen.

Wenn also die Tarifeinheit in den Betrieben politisch gewollt wird, wäre es allemal besser, diese über ein einfaches Gesetz zu regeln, welches dann gegebenenfalls von anderen Mehrheiten, also einer anderen Regierung, einfach auch wieder geändert werden kann. Zu einem Problem könnte die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz werden, die eine solche gesetzliche Regelung verhindern könnte. Hier greifen aber die bereits angeführten Argumente. Die Koalitionsfreiheit ist eine Lehre aus der Zeit des Dritten Reiches, als Gewerkschaften durch die Nazis verboten wurden. Die DGB-Gewerkschaften haben gerade kürzlich am Jahrestag der Zerschlagung an diesen Vorgang erinnert. Sie sollten sich doppelt überlegen, ob sie tatsächlich die Streichung dieses für ihren Bestand so wichtigen Passus im Grundgesetz fodern wollen.

Letztlich spricht also vieles insbesondere aus Gewerkschaftssicht dafür, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gelassen zu betrachten und sich nicht von dem Aktionismus anstecken zu lassen, den die Arbeitgeberverbände jetzt in Sorge um die Tarifeinheit anzuzetteln versuchen.

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