Fehlkonstruktion Mindestlohnkommission

Heute hat die Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Erhöhung der Mindestlöhne veröffentlicht. Demnach sollen die Mindestlöhne zum 1. Januar 2024 von € 12.00 auf € 12.41 und zum 1. Januar 2025 auf € 12.82 steigen. Diese Entscheidung wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Mindestlohnkommission mit Mehrheit gegen die Arbeitnehmerseite getroffen.

Die Mindestlohnkommission setzt sich aus je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammen sowie zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern, von denen je einer von der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerfrage kommt. Der Vorsitzende der Kommission kann sein Stimmrecht ausüben, wenn es zu einer Pattsituation kommt und der Kompromißvorschlag des Präsidenten keine Mehrheit findet (vgl. Homepage Mindestlohnkommission Beschlußverfahren). Dies ist heute geschehen.

Die Art und Weise, wie die Mindestlohnkommission und ihr Beschlußverfahren konstruiert ist, geht auf deren Errichtung durch die seinerzeitige Arbeitsministerin Andrea Nahles zurück. Kritiker des Mindestlohnes befürchteten, daß es zu einem »politischen Mindestlohn« kommen könnte, der die »Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft« gefährden könnte, also den Wettbewerb um möglichst niedrige Löhne. Dies sollte dadurch ausgeschlossen werden, daß eine Kommission eingerichtet wird, die Mindestlohn ohne politische Beeinflussung vorschlagen kann. Umgesetzt wird der Mindestlohn durch Verordnung des Bundesarbeitsministers.

Schon in der Vergangenheit hatte sich erwiesen, daß die Mindestlohnkommission kein besonders taugliches Instrument ist, um die Niedriglöhne anzuheben. Nachdem der Gesetzgeber den Mindestlohn auf € 8.50 als Ausgangswert festgesetzt hatte, erhöhte die Mindestlohnkommission diesen in homöopathischen Dosen:

1. Stufe: € 8.50 ab 01.01.2015 (durch den Gesetzgeber) dann durch die Mindestlohnkommission:

2. Stufe: € 8.84 ab 01.01.2017

3. Stufe: € 9.19 ab 01.01.2019

4. Stufe: € 9.35 ab 01.01.2020

5. Stufe: € 9.50 ab 01.01.2021

6. Stufe: € 9.60 ab 01.07.2021

7. Stufe: € 9.82 ab 01.01.2022

8. Stufe: € 10.45 ab 01.07.2022

9. Stufe: € 12.00 ab 01.10.2022 (durch den Gesetzgeber)

10. Stufe: € 12.41 ab 01.01.2024

11. Stufe: € 12.82 ab 01.01.2025

(Quelle: Berichte der Mindestlohnkommission)

Im Bundestagswahlkampf 2021 war der Mindestlohn ein Wahlkampfthema. Einige Parteien sahen angesichts der niedrigen Zuwachsraten die Notwendigkeit, den Mindestlohn stärker anzuheben, was von anderen Parteien und den Arbeitgeberverbänden als ein unzulässiger Eingriff in die Tarifautonomie und die Marktlöhne betrachtet wurde. In den Koalitionsvereinbarungen setzte sich die FDP mit der Forderung durch, daß eine solche gesetzliche Erhöhung nur einmal stattfinden solle und anschließend wieder die Mindestlohnkommission autonom über die Erhöhungen entscheiden sollte.

Die heute veröffentlichte Empfehlung verlief nach dem Beschlußmechanismus, der zum Tragen kommt, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. Der Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission fand keine Mehrheit, und so wurden die beiden Stufen der Erhöhung des Mindestlohnes durch die Arbeitgeberseite bei Stimmausübung der Vorsitzenden gegen die Gewerkschaftsseite durchgesetzt. Hierbei hat die Arbeitgeberseite den Mindestlohn von € 10.45 zur Grundlage gemacht und die Erhöhung durch den Gesetzgeber berücksichtigt. Die Lohnkostensteigerungen sollten durch die zweitstufige Erhöhung für die betroffenen Betriebe tragbar gehalten werden (vgl. 4. Bericht der Mindestlohnkommission). Die Gewerkschaftsseite konnte einer solch einseitigen Berücksichtigung der Arbeitgeberinteressen nicht zustimmen.

Die Gewerkschaftsseite hob hervor, daß zum Erhalt der Kaufkraft (Inflationsausgleich) mindestens ein Mindestlohn von € 13.50 notwendig gewesen wäre. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte eine Erhöhung auf € 14.00 gefordert. Überdies kritisierte die Gewerkschaftsseite, daß nicht der aktuelle Mindestlohn von € 12.00 sondern der letzte, durch die Kommission beschlossene Mindestlohn von € 10.45 zur Grundlage der Bemessung des künftigen Mindestlohnes gemacht wurde. Durch die bevorstehende Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie bis Ende 2024 müßte der Mindestlohn ohnehin mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten entsprechen, mithin mindestens € 14.00 betragen.

Mit der Erhöhung, die durch die Arbeitgeberseite bei Unterstützung der von ihr vorgeschlagenen Vorsitzenden der Kommission beschlossen wurde, findet für die Beschäftigten im Niedriglohnbereich kein Inflationsausgleich statt. Es findet also eine Reallohnsenkung statt, der offensichtlich von der Arbeitgeberseite als »Ausgleich« für die durch den Gesetzgeber durchgesetzte Erhöhung des Mindestlohns auf € 12.00 gewollt ist. Leidtragende sind jene Beschäftigte, die bereits jetzt schon von dem Mindestlohn kaum leben können angesichts ständig steigender Preise.

Der Mindestlohnvorschlag der Kommission muß nun noch durch das Bundesarbeitsministerium durch Verordnung umgesetzt werden. Arbeitsminister Hubertus Heil hätte also die Möglichkeit gehabt, die Umsetzung zu verweigern und die Kommission auf einen Vorschlag zu verweisen, der die Interessen der Arbeitnehmer/innen ebenfalls berücksichtigen würde. Hierzu hätte es allerdings eines gewissen Mutes des Ministers bedurft, denn die Arbeitgeberseite sowie CDU/CSU und wohl auch FDP würden den Minister hierfür sicherlich angreifen und erneut von einem »politischen Mindestlohn« sprechen. Dieser ist aber angesichts der Preissteigerungen notwendig, weil die Arbeitgeberseite in der Kommission nicht bereit ist, die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen. Schon deshalb ist es bedauerlich, daß Arbeitsminister Heil der Mut fehlte, hier korrigierend einzugreifen. Statt dessen teilte sein Ministerium mit, daß es den Vorschlag der Mindestlohnkommission in der entsprechenden Verordnung umsetzen wird.

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Die Kanzlerkandidaten 2021 – 2. erweiterte Auflage

Die zweite Auflage meines Buches »Die Kanzlerkandidaten 2021« erscheint in diesen Tagen in den Buchshop und kann auch direkt beim Verlag bestellt werden.

Kanzlerkandidaten 2A_kleinDas Buch schließt die Lücke zwischen dem Erscheinen der ersten Auflage und der Bundestagswahl. Neben den Aktualisierungen wurde es teilweise überarbeitet.

Das Taschenbuch ist für € 11.00 erhältlich. Das E-Buch, das in den nächsten Wochen erscheinen wird, wird für € 4.99 in den Handel kommen.

Taschenbuch bei BoD

Taschenbuch bei Eulenspiegel

Taschenbuch bei ebook.de

Klappentext:

Die Bundestagswahl 2021 ist in mehrerer Hinsicht eine historische Wahl. Mit Angela Merkel tritt zum ersten Mal eine Amtsinhaberin nicht erneut zur Bundestagwahl an, so daß alle Kandidat/innen, die zur Wahl stehen, ohne Amtsbonus ins Rennen gehen.

Zugleich findet die Bundestagswahl unter den Bedingungen der Corona-Pandemie statt, die insbesondere die Vorbereitungen der Parteien für die Bundestagswahl vor enorme Herausforderungen stellt.

Dieses Buch beschreibt die Wege, auf denen die Parteien zu ihren Kanzlerkandidaten gekommen sind. Welchen Einfluß haben die Führungskrisen von SPD und CDU in der laufenden Wahlperiode auf die Kandidatenfindung gehabt?

Die zweite erweiterte Auflage ergänzt die erste um den Zeitraum zwischen dem Erscheinen der beiden Auflagen.

Mit einem Blick auf die Wahlprogramme der Parteien und einen Ausblick auf die Bundestagswahl 2021 umfaßt das Buch alle wesentlichen Aspekte im Vorfeld dieses historischen Urnenganges.

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Impfpflicht gescheitert – Regierung gescheitert?

Am 7. April 2022 scheiterte im Deutschen Bundestag unter dem frenetischen Beifall der Impfgegner aus der AfD der Versuch, eine allgemeine Impfpflicht ab 60 Jahre einzuführen. Das ohnehin problematische Einknicken der Befürworter einer Impfpflicht für alle Erwachsenen – unter ihnen an vorderster Front der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und der Bundeskanzler Olaf Scholz – erreichte mit dem Scheitern selbst des faulen Kompromisses einen Tiefpunkt in der Geschichte der Gesundheitspolitik.

Es handelte sich dem Grunde nach um ein Trauerspiel mit Ansage. Schon kurz nach der Regierungsbildung und im Angesicht des Auslaufens des Infektionsschutzgesetzes Ende März zeigte sich, daß die Regierungskoalition aus SPD und Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Seite in Fragen der Pandemiebekämpfung über nicht einmal grundlegende Gemeinsamkeiten verfügten. In der Folge legte Gesundheitsminister Lauterbach keinen Entwurf eines Gesetzes zur Impfpflicht für alle Erwachsenen ab 18 Jahre als Regierungsentwurf vor, sondern legte die Arbeit an einem entsprechenden Gesetzesentwurf in die Hände der Abgeordneten des deutschen Bundestages. Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wurde zu einer Gewissensentscheidung erklärt und der Fraktionszwang aufgehoben.

Hintergrund dieser befremdlichen Entscheidung war die Unfähigkeit von SPD, Grünen und FDP, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Ursächlich hierfür war in erster Linie das fragwürdige Freiheitsverständnis der FDP, die die individuellen Freiheitsrechte über den Gesundheitsschutz stellte. So waren es auch Mitglieder der FDP, die als erste einen Gesetzentwurf einbrachten, der den Bundestag aufforderte zu beschließen, daß es (auch in Zukunft) keine Impfpflicht gegen Corona geben werde. Federführend an diesem Gesetzentwurf hatten die ehemalige FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg sowie der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki mitgewirkt.

Das Ziel des Bundeskanzlers, zügig, also bis Ende März, zu einer allgemeinen Impfpflicht zu kommen, wurde durch das zähe parlamentarische Verfahren verfehlt, während dessen Bundestagsvizepräsident Kubicki mitteilte, daß die allgemeine Impfpflicht tot sei. Der kleinste Koalitionspartner sabotierte im Ergebnis erfolgreich ein wichtiges Projekt der Ampel-Koalition.

Schon während der Koalitionsverhandlungen machten SPD und Grüne erhebliche Zugeständnisse an die FDP, die ihren eigenen Wahlprogrammen deutlich widersprachen. So setzte sich die FDP mit ihrer Forderung nach einem kompletten Verzicht auf Steuererhöhungen sowie die Einhaltung der Schuldenbremse durch. Zudem verhinderten die Liberalen, daß es auf den Autobahnen zu einem generellen Tempolimit von 130 km/h kam, für die es eine breite Zustimmung in der deutschen Gesellschaft gibt, das selbst vom ADAC inzwischen befürwortet wird.

Ungeachtet all dessen setzte sich auch im Verlauf der Pandemiebekämpfung der kleinste Koalitionspartner einmal mehr durch. Nicht nur erreichte die FDP die Aufhebung nahezu aller Maßnahmen zum Anfang April 2022, obwohl die Zahl der Neuinfektionen von Rekord zu Rekord galoppierte. Zugleich bremste – und verhinderte – die Partei auch den Erlaß einer allgemeinen Impfpflicht und untergrub somit auch die Grundlage für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die als eine Art Vorschau auf die allgemeine Impfpflicht erlassen wurde.

Dabei war bei der Abstimmung im Bundestag eine paradoxe Situation entstanden. Zwar erzielte keiner der Gesetzesentwürfe für eine Impfpflicht eine Mehrheit im Bundestag. Zugleich aber schnitten die Beschlußanträge zu einer Ablehnung einer Impfpflicht bei den Abstimmungen noch schlechter ab. Mit anderen Worten: Im Bundestag gab es weder eine Mehrheit für noch gegen eine Impfpflicht.

Kritik an der Impfpflicht gab es bereits im Vorfeld von verschiedenen Seiten, darunter auch von Staatsrechtlern. Deren Argument war, daß die Ungewißheit darüber, wie sich die Infektionslage im Herbst entwickeln würde, zu groß sei, um einen dermaßen schweren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu rechtfertigen. Somit sollte der Gesetzgeber bis zum Herbst abwarten, ob die Pandemie wieder einen dramatischen Verlauf nehme, was dann wiederum eine Impfpflicht rechtfertigen würde. Der Haken an dieser juristischen Argumentation, deren Gehalt sich auch bestreiten läßt, liegt darin, daß das Warten bis zur Gewißheit bedeutet, daß die Impfpflicht zu spät kommen würde. Denn die Einführung der Impfpflicht braucht nicht nur die Zeit, die die Gesetzgebung in Anspruch nimmt, sondern muß darüber hinaus auch umgesetzt werden. Dies würde dazu führen, daß eine im Angesicht einer dramatischen Pandemieentwicklung im Herbst zu beschließende Impfpflicht für jene Welle eben erneut zu spät käme und das Land unvorbereitet in einen weiteren Corona-Herbst eintreten würde.

Es bedarf mithin schon jetzt der entsprechenden Beschlüsse und den Start der Impfpflicht, damit die Bevölkerung bei einem Auftreten einer neuen Welle mit einem möglicherweise erneut mutierten Virus im Herbst vorbereitet ist. Das Argument, daß die gegenwärtigen Überlegungen einen solchen Eingriff in die Grundrechte nicht rechtfertigen könnten, dürfte allein schon durch die Erfahrungen der vorangegangenen Corona-Wellen im Herbst widerlegt sein. Die Politik muß gewiß nicht noch weitere schwere Verläufe im Herbst abwarten, um endlich einmal vorsorglich handeln zu können, um einen weiteren schweren Verlauf im Herbst und Winter zu vermeiden.

Andere Kritiker der Impfpflicht bestreiten die Wirksamkeit der Impfung an sich. Denn auch geimpfte Personen würden sich infizieren und sogar an oder mit Corona sterben. Auch dieses Argument ist nicht stichhaltig, wird jedoch von Fehlern der Politik zu Beginn der Impfkampagne begünstigt.

Als der Impfstoff entwickelt und die Zulassung in greifbare Nähe gerückt war, erweckte die Politik den Eindruck, das Land könne sich aus der Pandemie herausimpfen. Die Erwartung war, daß die Impfung die Verbreitung des Virus eindämmen würde, indem die Geimpften immun gegen das Virus wurden, somit also nicht nur die Erkrankung sondern auch die Ansteckung unterbunden würde. Im Verlauf der Impfkampagne zeigte sich jedoch, daß die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zwar geringer, aber nicht ausgeschlossen war. Zudem zeigte sich, daß auch Geimpfte erkranken konnte, gleichwohl aber der Verlauf milder war als bei Ungeimpften.

Der Hauptnutzen der Impfung liegt darin, daß sie einen schweren Verlauf der Krankheit weitgehend unterbinden würde. Dies setzte jedoch voraus, daß die Immunantwort des Körpers auf die Impfung entsprechend stark war. Geimpfte, deren Immunsystem durch andere Krankheiten, einer Krebstherapie oder der Einnahme von Medikamenten zur Dämpfung des Immunsystems nach einer Organtransplantation oder aufgrund des Alters geschwächt war, behielten dennoch ein Risiko für einen schweren Verlauf. Überdies stellte sich im Verlauf der Anwendung der Impfstoffe heraus, daß Auffrischung schneller notwendig wurden als erwartet. Doch auch dies ist keine Besonderheit, denn auch bei anderen Krankheiten muß die Impfung je nach Krankheit nach unterschiedlich langen Zeiträumen aufgefrischt werden.

Die Politik reagierte auf diese Erkenntnisse jedoch nicht mit einer Korrektur des Ziels, bei einer hohen Impfquote die Maßnahmen weitgehend fallenzulassen, sondern hielt an diesem Versprechen als Gegenleistung für eine hohe Impfquote fest.

Tatsächlich bleibt die Impfung mit ihren regelmäßigen Auffrischungen eine richtige und wichtige Maßnahme. Problematisch ist jedoch, hieraus abzuleiten, daß, weil nun die Mehrheit der Bevölkerung geimpft sei, Einschränkungen nach und nach überflüssig oder gar die verfassungsmäßige Rechtfertigung verlieren würden. Denn nach wie vor gibt es eine erhebliche Anzahl von Menschen, bei denen die Impfung aus den oben genannten Gründen nicht im notwenigen Umfang wirkt. Mit der Aufgabe der Maßnahmen werden diese Menschen nun stärker isoliert, weil sie selbst Vorsorge treffen müssen, sich nicht anzustecken in einem Umfeld, in dem die Menschen durch die Aufgabe der Corona-Maßnahmen immer leichtsinniger werden.

Der Schutz der sogenannten »vulnerablen« [= verletzlichen] Gruppen wird mit dem sogenannten »Freedom-Day« [Freiheits-Tag] aufgegeben. Denn Voraussetzung für den Schutz dieser Gruppen wäre nunmehr, daß die Mehrheit der Menschen vernünftig bleibt, und zum Beispiel weiterhin Abstand hält oder Schutzmaske trägt. Dieses vernünftige Verhalten ist jedoch seit der Aufgabe der Maßnahmen erkennbar rückläufig. Auch in den Geschäften tragen die Menschen zunehmend weniger eine Schutzmaske.

Dabei bleibt angesichts hoher Infektionsraten und der leichten Übertragbarkeit des Virus der Selbstschutz durch das Tragen von Masken und das Abstandhalten wichtig. Denn je mehr Menschen – auch geimpfte – sich mit dem Virus infizieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich das Land und die Welt im Herbst einer neuen Virusvariante gegenüber sieht, gegen die dann die Impfung möglicherweise weniger effektiv ist.

Auch die Aufgabe bundesweiter Schutzmaßnahmen ist eine weitere Niederlage des Bundesgesundheitsministers Lauterbach, denn sie geschah gegen seine ausdrückliche Empfehlung. Zwar verteidigte Lauterbach die Entscheidung der Regierung, gleichzeitig rief er jedoch die Eigentümer der Geschäfte auf, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und weiterhin Masken im Geschäft vorzuschreiben, was bislang die wenigsten taten. Diese Widersprüchlichkeit in seinen Erklärung weist deutlich darauf hin, daß die Novelle des Infektionsschutzgesetzes kein Kompromiß war, sondern gegen seinen Widerstand durchgesetzt wurde.

Dies bedeutet für Menschen, bei denen die Impfung nicht die volle Wirkung erzielt, daß sie sich selbst isolieren müssen, wenn sie sich nicht anstecken wollen. Überdies wurde mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes wieder ein Flickenteppich an Maßnahmen geschaffen, die sich nunmehr nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar von Landkreis zu Landkreis oder von kreisfreier Stadt zu kreisfreier Stadt unterscheiden können. Dies trägt maßgeblich dazu bei, daß die Menschen den Überblick darüber verlieren, was denn nun eigentlich gerade in der eignen Kommune gerade gilt.

Die Aufgabe der Maskenpflicht im Handel dürfte dazu führen, daß künftig das Virus wieder stärker verbreitet wird. Mit dem Ende der Testpflicht im Rahmen von 3G besteht überdies die Gefahr, daß ein Ausbruch später erkannt wird, weil eben nicht mehr so viel getestet wird. Die makabre Folge davon könnte sein, daß ein Anstieg der Infektionstätigkeit erst anhand der Zahl jener abgelesen werden wird, die an oder mit Corona gestorben sind.

Die Bundesregierung hat sich somit auf Betreiben der FDP aller Mittel begeben, schnell und effizient auf eine Verschärfung der Pandemielage zu reagieren. Das Infektionsschutzgesetz, das zuletzt beschlossen wurde, hat eine Laufzeit bis September. Eventuelle Maßnahmen, die dann erst festgelegt werden, dürften für ein Anschwellen einer neuen Welle mit einer möglichen neuen Mutation im Herbst zu spät kommen – ebenso wie ein erneuter Anlauf zur Impfpflicht, den Lauterbach zuletzt ohnehin vorläufig ausgeschlossen hat.

Welche Schlußfolgerungen sind aus alledem zu ziehen?

Es ist bemerkenswert, wie weit sich die FDP mit ihrem verqueren Freiheitsverständnis innerhalb der Koalition durchgesetzt hat. Fraglich ist, ob es innerhalb von SPD und Grünen Teile gibt, die diesen Kurs der FDP mittragen, oder ob rot-grün tatsächlich die latenten Drohung eines Scheiterns der Koalition so sehr fürchten, daß sie im vorauseilenden Gehorsam der FDP nachgeben. Bundeskanzler Olaf Scholz erscheint in dieser Debatte nicht als Führungsfigur, sondern als schwacher Kanzler, der dem kleinsten Koalitionspartner aus Gründen des Machterhalts ständig nachgibt.

Indem Bundesgesundheitsminister Lauterbach als Fachminister ebenfalls die Beschlüsse, die er im Grunde nicht nur ablehnt, sondern für einen schweren Fehler hält, mitträgt und in der Öffentlichkeit sogar verteidigt, während er zugleich durchblicken läßt, daß er sie für falsch hält, verliert er mehr und mehr seine Glaubwürdigkeit. Daß der Fachminister, der als Arzt und Wissenschaftler zugleich Experte ist, sich gegen den kleinsten Koalitionspartner nicht durchsetzen kann, zeigt zugleich, daß er weder beim Kanzler noch im Kabinett den notwendigen Rückhalt für seine Positionen genießt.

In der Pandemiebekämpfung sind Olaf Scholz und sein Gesundheitsminister Lauterbach mit ihren Versprechen, eine Impfpflicht einzuführen und weiterhin einen effektiven Schutz gegen das Virus zu gewährleisten, gescheitert. Schon der Verzicht auf einen Regierungsentwurf, um wenige Wochen nach Bildung der Koalition eine Auseinandersetzung mit der FDP zu vermeiden, war ein schwerer Fehler und legte die entscheidende Führungsschwäche des Bundeskanzlers und den mangelnden Rückhalt für den Bundesgesundheitsminister gnadenlos offen. Diese Strategie öffnete die Tür zu einer langwierigen Debatte, in deren Rahmen das eigentliche Ziel, eine Impfpflicht für alle Erwachsenen einzuführen, zerredet wurde.

Nachdem die Bundesregierung unter Federführung der FDP das Ziel, effektive Maßnahmen gegen die absehbare Herbstwelle der Pandemie zu ergreifen, aufgab, dürfte das Land einem schweren Herbst und vielleicht einem noch schwierigeren Winter entgegengehen. Absehbare Lockdowns und schwere Eingriffe wären jedoch vermeidbar, hätte sich die Politik auf diesen dritten Corona-Herbst angemessen vorbereitet. Daß dies nicht geschehen ist, dürfe am Ende allen drei Parteien der Ampel-Koalition zugeschrieben werden.

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20. März 2022: Freedomday oder FreeDummDay?

Mit dem heutigen Tag, also dem 20. März 2022, fallen die meisten der Corona-Beschränkungen. Innerhalb der Ampel-Koalition hat sich die FDP durchgesetzt, deren Vertreter schon im Vorfeld dieses Tages angekündigt hatten, daß es mit ihnen keine Verlängerungen von Corona-Maßnahmen über den 20 März hinaus geben werde.

Damit setzt sich der kleinste Koalitionspartner nicht nur gegen die beiden anderen durch, sondern auch gegen die Sorgen und Empfehlungen zahlreicher Experten, die das Ende der Maßnahmen ausgerechnete in einer Zeit, in der die Zahl der Neuinfektionen dramatisch ansteigt, ablehnen. Und tatsächlich steigen die Zahlen seit Ausbruch der Omicron-Variante zu Beginn des Jahres auch gemessen an den Vorjahren dramatisch an.

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Die Graphik oben stammt vom 20. März 2022 und stellt die monatliche Zahl der Neuinfektionen dar. Für den März steht zu erwarten, daß mindestens ein Wert von 5 Mio. Neuinfektionen erreicht werden kann, wenn nicht sogar 6 Mio.

Dennoch ließ sich die FDP innerhalb der Koalition und auch gegenüber den Bundesländern nicht beeindrucken und hielt an ihrem sogenannten »Freedomday« (»Freiheitstag«) fest. Auf Twitter machte diesbezüglich der Hashtag »FreeDummDay« die Runde, der zum Ausdruck bringt, daß die Aufhebung der Maßnahmen zu dieser Tat in der Tat eine Dummheit sei.

Auch die Bundesländer kritisieren, daß sie in den Entwurf des aktuellen Infektionsschutzgesetzes nicht hinreichend eingebunden worden seien und nun den neuen Kurs des Bundes auszubaden hätten. In der Bundestagsdebatte wurde deutlich, daß sich hier vor allem die FDP gegenüber SPD und Grünen durchgesetzt hatte, denn auch letztere machten deutlich, daß sie sich mehr gewünscht hätten.

Die Zahlen sind in der Tat besorgniserregend. Bereits jetzt, Mitte März 2022, sind seit dem 1. Januar 2022 11.529.595 Neuinfektionen gemeldet worden. Das macht insgesamt 61.7% aller gemeldeten Neuinfektionen seit Beginn der Pandemie aus.

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Dies stellt nun in der Tat nicht das angemessene Umfeld für umfangreiche Lockerungen und Aufgabe von Corona-Maßnahmen dar.

Der Grundstein für diese Fehlentscheidung wurde indes früh während der Pandemie gelegt. Schon zu Beginn der Pandemie philosophierten Politiker, Juristen, Journalisten und auch vereinzelt Virologen darüber, daß die Grundrechte wichtiger seien als der Gesundheitsschutz. Dennoch verfolgte die Politik angesichts der Ungewißheit der beginnenden Pandemie einen entschlossen Kurs der Schließungen und des Herunterfahrens des öffentlichen Lebens.

Mit der Aussicht auf der schnellen Entwicklung eines Impfstoffes zum Ende des Jahres 2020 gab die Politik die Parole aus, daß nunmehr die Möglichkeit bestünde, sich aus der Pandemie herauszuimpfen. Auch wenn die Grundstoffe der Impfstoffe in jahrelanger Grundlagenforschung bewährt waren, mußten jedoch zunächst Erfahrungen in der Impfpraxis gesammelt werden. Hier zeichneten sich im Verlauf des Jahres 2021 zwei wichtige Erkenntnisse ab. Zum einen führte der Impfstoff zu milden Verläufen, die die Krankenhäuser entlastete. Zum anderen zeigte sich, daß sich Geimpfte weiterhin anstecken und das Virus weitertragen konnte, wenngleich auch das Risiko der Ansteckung deutlich gesenkt wurde.

Gleichwohl hielt die Politik an der Erzählung fest, daß wir uns aus der Pandemie »herausimpfen« können, wenn die Impfquote nur hoch genug sei. Statt dessen wäre an dieser Stelle eine Neubewertung der Maßnahmen notwendig geworden. Daß jedoch im September 2021 die Bundestagswahl stattfand, war für die Pandemiebekämpfung kein Vorteil. Auch Wahlkampfbedingt wurden Lockerungen und ein Ende der Pandemiemaßnahmen in Aussicht gestellt.

Als Folge der Bundestagswahl kam es zur einer Koalition zwischen SPD, Grüne und FDP, in deren Rahmen auch nach Auffassung der Bevölkerung, wie Umfragen zeigten, sich die FDP am stärksten durchgesetzt hatte. Immerhin konnte die FDP mit dem Bundesfinanz- und Justizministerium zwei Schüsselministerien ergattern und durchsetzen, daß es keine Steuererhöhungen und keine Aufgabe der sogenannten »Schuldenbremse« geben würde. Ebenfalls gegen die Auffassung der Mehrheit in Koalition und Bevölkerung setzte die FDP durch, daß das allgemeine Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen nicht eingeführt würde.

Auch hinsichtlich der Impfpflicht ist die FDP gegenwärtig das größte Hindernis in der Regierung. Weil es deutlich Widerstand in der FDP gegen eine allgemeine Impfpflicht gab, verzichtete die Regierung auf einen eigenen Entwurf und überließ dem Parlament die Regelung dieses Themas. Dies stellte ein weiteres Nachgeben und somit eine weitere Niederlage von SPD und Grünen gegenüber der FDP dar, zumal sich auch Bundeskanzler Scholz inzwischen eindeutig für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen hatte.

So kam dann auch aus der FDP ein Beschlußantrag, nach dem der Bundestag sich verbindlich darauf festlegen solle, daß es auch in Zukunft keine Impfpflicht geben solle. Der Zeitplan zur Beschlußfassung der Impfpflicht konnte nicht eingehalten werden, und Bundestagsvizepräsident Kubicki (FDP) triumphierte, daß die Impfpflicht jetzt tot sei. Dies alles, obwohl es auch innerhalb der Bevölkerung, wie Umfragen zeigen, eine Mehrheit für die Impfpflicht gib.

Und so trägt nun auch das neue Infektionsschutzgesetz im Wesentlichen die Handschrift der FDP. Es verhindert, daß vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können und steht einer entschlossenen Bekämpfung des Corona-Virus im Weg. Experten halten die Aufhebung der Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt, zu dem die Zahl der Neuinfektionen dramatisch ansteigt, für einen schweren Fehler und in den Krankenhäusern sorgt man sich angesichts zunehmend infiziertem Personals um die Versorgung der Patienten.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz und der Blockade bei der Impfpflicht dürfte jetzt schon absehbar sein, daß es einen schweren Corona-Herbst geben wird, der möglicherweise das erneute Herunterfahren des öffentlichen Lebens erforderlich machen wird. Insbesondere angesichts der Zahl von rund 200 Menschen, die täglich an oder mit Corona sterben, ist die weitgehende Aufgabe der Maßnahme unverantwortlich ist. Gleichwohl wird sie verantwortet werden müssen in erster Linie von der FDP, die diese Entwicklung so haben wollte, als auch von SPD und Grüne, die sich offensichtlich innerhalb der Koalition außerstande sahen, ihre Mehrheitsposition gegen den kleinsten Koalitionspartner durchzusetzen.

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Corona-Inzidenz über 100 am 24.10.2021

Die bundesweite Inzidenz hat am Samstag, den 23.10.2021 erneut den Wert von 100 erreicht. Damit liegt sie so hoch wie seit dem Frühjahr nicht mehr, als das Erreichen der Inzidenz von 100 die Bundesnotbremse auslöste.

Bis zum heutigen 24.10.2021 liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus höher als im gesamten October 2020. Während im gesamten October 2020 die Zahl der Neuinfektionen 229.534 betrug, liegt bereits heute die Zahl der Neuinfektionen bei 238.656 und damit um 9.122 Neuinfektionen höher als im gesamten October 2020. Gegenüber dem Vormonat September 2021 liegt die Zahl der Neuinfektionen um 45.989 niedriger, was bis Monatsende auch noch überschritten werden dürfte.

Jeder Monat dieses Jahres (rot) hatte eine höhere Gesamtzahl von Neuinfektionen im Monat als der Vorjahresmonat (blau) des Jahres 2010. Insgesamt lag die Zahl der Neuinfektionen im Jahr 2020 bei 1.719.737 – während sie in diesem Jahr bis zum 24.10.2021 bei 2.746.420 Neuinfektionen liegt.

Corona-24-10-2021

(Quelle der Zahl RKI und eigene Berechnung auf der Grundlage der Zahlen des RKI)

Wie nun allerdings der Gesundheitsminister Jens Spahn angesichts dieser Zahlen auf die Idee kommen kann, das Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite ausrufen zu wollen, bleibt sein Geheimnis. Möglicherweise möchte er als der Gesundheitsminister in die Geschichte eingehen, der die Menschen von den Corona-Beschränkungen erlöste und den sogeannten »Freedom-Day« ausrief. Verantwortungsbewußt ist das nicht, denn die steigen Zahlen indizieren, daß auch die Zahl der Menschen steigt, die im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Und so ist mittlerweile auch ein Streit zwischen Bund und Ländern entbrannt, bei denen letztere weiterhin an einer rechtlichen Grundlage für mögliche Einschränkungen festhalten möchten, sollte sich die Lage weiter verschärfen. Ohnehin liegt es nur noch teilweise in der Hand des scheidenden Gesundheitsministers, wie es bei Corona weitergeht, denn über eine neue Regierung wird bereits verhandelt und am Dienstag wird der neue Bundestag zusammentreten, der dann über die Fortsetzung oder das Ende der epidemischen Lage entscheiden wird.

Ohnehin war es kein Vorteil für die Corona-Politik, daß in diesem Jahr die Bundestagswahlen stattfanden, denn im Vorfeld der Bundestagswahl war bereits zu beobachten, daß die Politik immer weniger auf die wissenschaftlichen Ratschläge hörte. Auch hier tat sich unter anderem Jens Spahn hervor, der ohne Rücksicht auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfahl, alle Jugendlichen über 12 Jahre zu impfen, obwohl die STIKO dies nur für jugendliche Risikopatienten empfahl.

Angesichts der steigenden Zahlen warnen inzwischen auch Ärzte vor einem schwierigen Herbst und Winter mit Corona. Schon deshalb ist es ein völlig falsches Signal, das einzelne Politiker senden, wenn sie so tun, als sei die Pandemie praktisch schon vorbei.

Zugleich bleibt noch die Frage, warum eigentlich die Zahlen so dramatisch steigen, obwohl inzwischen mehr als die Hälfte der Bevölkerung geimpft ist. Haben die Kritiker tatsächlich recht, die meinen, die Impfung bringe nichts?

Das ist in der Tat nicht der Fall. Zu den Ursachen für die höheren Zahlen zählt, daß die Corona-Pandemie inzwischen weiter verbreitet ist, als vor einem Jahr, und damit auch das Risiko höher ist, sich anzustecken. Ohne die Impfkampage dürften die Zahlen jetzt noch deutlich höher sein, sowohl jene der Neuinfektionen als auch die Zahl derer, die an oder mit Corona verstorben sind. Die Impfung schützt die Bevölkerung effektiv, auch wenn es vereinzelt zu Impfdurchbrüchen kommt, die darauf hindeuten, daß der Impfstoff auch weiterentwickelt werden muß.

Notwendig ist zudem, daß auch die armen Länder flächendeckend mit Impfstoffen versorgt werden, was eine Frage der Achtung der Menschenwürde der Bevölkerung in diesen Ländern ist. Dies liegt letztlich auch im Interesse der Industrieländer, weil sonst die armen Länder Brutstätten für weitere Varianten des Coron-Virus werden könnten.

Bezogen auf die Bundesrepbulik täte die Politik gut daran, weniger von Lockerungen und mehr von Vorsicht zu reden, denn je schneller die Corona-Zahlen grundlegend zurückgeführt werden können, um so eher können Lockerungen stattfinden, die dann auch nicht gleich wieder in nächsten oder übernächsten Monat wieder zurückgenommen werden müssen – so wie es bei den vergangenen Wellen in der Corona-Pandemie war.

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